AGUIA Finanz Consult GmbH

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind weiterhin wie gewohnt  

 telefonisch, online, per Mail oder hier über den Kundenservice für Sie da.

Schauen Sie auch gerne immer mal wieder bei unseren aktuellen NEWS vorbei.

Terminvereinbarungen im Büro sind unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln möglich.

Kranken­ver­si­che­rung

Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Wer darf sich privat krankenver­sichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenver­sichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro liegt (das entspricht 6.150 Euro im Monat; Stand 2025).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Die Private ist oft günstiger
Die private Kranken­ver­si­che­rung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.